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MULTIBETON GmbH Deutschland |
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Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen
und statistischen Zwecken
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Auskunftsrecht
Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Angebotserstellung oder Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit es zu Zwecken der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Gespeicherte personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
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Geschäfts- und Lieferbedingungen§ 1Wir liefern in unseren bekannten Mengeneinheiten und Verpackungsgrößen. Teillieferungen sind zulässig. Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind diese Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn und soweit sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Lieferer nimmt bereits gelieferte bzw. speditierte Ware nicht mehr zurück. § 2Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach Wahl des Lieferers erfolgt der Versand ab Werk oder ab Verkaufsniederlassung und schließt Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht mit ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Fakturierung an ausländische Kunden erfolgt in Euro. Die MULTIBETON-Produkte werden ausschließlich für die MULTIBETON-Systeme entwickelt, abgestimmt, hergestellt und vertrieben. Der Einsatz von MULTIBETON-Produkten für andere Heizsysteme wird hierdurch ausdrücklich untersagt. Serviceleistungen jeder Art und Garantien entfallen im Übertretungsfalle. Der Käufer verpflichtet sich für den Übertretungsfall Preisnachlässe und Rabatte einschließlich etwaiger Gelder aus Umsatzverlusten (z.B. Systemrohr) sowie Recherche-, Rechts- und Nebenkosten dem Verkäufer zu erstatten. § 3Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an die MULTIBETON GmbH zu leisten. Bei Auslandslieferungen ist der Rechnungsbetrag in Euro zu begleichen ohne Abzug jeglicher Geldnebenkosten. Skonto wird gewährt:
Es kann ein Teilbetrag als Vorauskasse gefordert werden. Bei Zielüberschreitungen werden Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe in Anrechnung gebracht. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns zur sofortigen Einstellung aller weiteren Lieferungen, auch bei vorbehaltlos bestätigten Aufträgen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft. Entsprechendes gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. § 4Die vom Verkäufer bezüglich Lieferung genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten — hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. § 5Technische Änderungen unserer Erzeugnisse, insbesondere Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen in Ausführung und Werkstoffen, behalten wir uns vor. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nur dann zu einer Mängelrüge, wenn die technische Funktion unserer Erzeugnisse dadurch beeinträchtigt wird. Mengen- und Qualitätsdifferenzen gelten innerhalb der handelsüblichen Toleranzen als genehmigt. |
§ 6Der Versand erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, hat der Lieferant die Übersendung auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu bewirken. Werden vom Verkäufer keine anderweitigen Vorschriften über Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers vom Lieferer ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht des Lieferers besteht jedoch nicht. § 7Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche gegen ihn sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie folgt: Der Empfänger einer Sendung ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen und etwaige Beanstandungen spätestens innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Lieferers auf Ersatzlieferung oder — falls möglich — Nachbesserung. Für Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten haftet der Lieferer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Lieferer Schäden im Rahmen der MULTIBETON-Garantie reguliert. § 8Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Lieferer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Lieferer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferers unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an den Lieferer ab. Der Lieferer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Lieferer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Lieferers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers — insbesondere Zahlungsverzug — ist der Lieferer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Der Lieferer ist berechtigt, die zurückgenommene Ware für Rechnung des Kunden freihändig und zu einem den Umständen entsprechenden Preis zu verwerten. § 9Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Troisdorf. Gerichtsstand ist Siegburg. Soweit durch diese Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien nur das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht mit der Maßgabe, daß auch internationales Kaufrecht keine Anwendung findet. Sollten Teile dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen im Übrigen nicht berührt. MULTIBETON GmbH Deutschland, Troisdorf |